Private Vorsorge ist heute wichtiger denn je – gerade im Bereich Berufsunfähigkeit! Denn seit 01. Januar 2001
hat der Gesetzgeber die staatlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit stark gekürzt, so wurde die
BU-Rente durch
die Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung ersetzt. Die Leistungen der Erwerbsminderungsrente werden
ab dem 7. Monat gezahlt und zwar lediglich als Zeitrenten, die auf 3 Jahre befristet sind. Dabei verliert laut
Statistik jeder vierte Arbeitnehmer vor Erreichen der Altersrente seine Arbeitskraft. Jedoch sichern sich die Wenigsten
ausreichend gegen dieses Risiko ab. Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Tarife und Leistungen.
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