Private Vorsorge ist heute wichtiger denn je – gerade im Bereich Berufsunfähigkeit! Denn seit 01. Januar 2001 hat der Gesetzgeber die staatlichen
Leistungen bei Berufsunfähigkeit stark gekürzt, so wurde die BU-Rente
durch die Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung ersetzt. Die Leistungen der Erwerbsminderungsrente werden ab dem 7. Monat gezahlt und zwar
lediglich als Zeitrenten, die auf 3 Jahre befristet sind. Dabei verliert laut Statistik jeder vierte Arbeitnehmer vor Erreichen der Altersrente seine
Arbeitskraft. Jedoch sichern sich die Wenigsten ausreichend gegen dieses Risiko ab. Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Tarife und
Leistungen. Fordern Sie jetzt über unser Kontaktformular Ihren persönlichen Versicherungsvergleich an – natürlich kostenlos und
unverbindlich!
