Riester-Rente |
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Rürup-Rente - unverbindliches Angebot zur privaten Altersvorsorge
Seit 2005 können die sogenannten Rürup-Verträge abgeschlossen werden. Ihre zentrale Zielgruppe sind Selbständige
mit einer relativ hohen Steuerbelastung, aber auch für Angestellte kann dieses steuerbegünstigte Vorsorgeprodukt interessant
sein, denn die Beiträge zur Rürup-Rente
können bis zum einem Höchstbetrag von 20.000 Euro (40.000 Euro für
Eheleute) als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden und mindern damit das zu versteuernde Einkommen. Ein weiterer Vorteil
liegt darin, dass die Rürup-Rente z.B. bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt werden darf, da sie
vor Rentenbeginn nicht aufgelöst werden kann. Allerdings gilt dies nur, sofern der Vertragsabschluss sowie die Einzahlung vor der
Antragsstellung auf Arbeitslosengeld II vonstatten gegangen sind. Sie möchten sich gerne noch ausgiebiger über die
Rürup-Rente und Ihre Vorteile informieren! Wir beraten Sie gerne und f&ühren für Sie gerne einen kostenlosen und
unverbindlichen Versicherungsvergleich durch!
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