Rürup-Versicherung als Alternative
Seit Anfang 2005 ist die Rürup-Rente auf dem Markt, sie wurde nach dem Sozialexperten Bert Rürup benannt. Die Rürup-Rente wird durch Steuervorteile seitens des Staates subventioniert.
Im Jahr 2006 können bis zu 62 % der Jahresbeiträge aus maximal 20.000 Euro als Sonder-ausgaben steuerlich abgesetzt werden, im Jahr 2025 bereits 100 % der Rentenbeiträge, maximal 20.000 Euro. Die Rürup- Altersvorsorge kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr und spätestens ab dem 01. Januar nach dem 85. Geburtstag des Versicherten ausgezahlt werden und zwar ausschließlich als monatliche Rentenzahlung. Die Rente wird lebenslang an den Versicherten ausgezahlt, eine vorzeitige Nutzung durch Beleihung, Veräußerung oder Vererbung ist in der Regel nicht möglich. Jedoch kann auf Wunsch des Versicherten zusätzlich eine Hinterbliebenenversorgung für den Ehepartner sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Aufpreis miteingeschlossen werden, die Beiträge hierfür dürfen jedoch 50 % des Gesamt-beitrages nicht übersteigen.

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