Seit Anfang 2005 ist die Rürup-Rente auf dem Markt,
sie wurde nach dem Sozialexperten Bert Rürup benannt.
Die Rürup-Rente wird durch Steuervorteile seitens des
Staates subventioniert.
Im Jahr 2006 können bis zu 62 % der Jahresbeiträge aus maximal 20.000 Euro als Sonder-ausgaben
steuerlich abgesetzt werden, im Jahr 2025 bereits 100 % der
Rentenbeiträge, maximal 20.000 Euro. Die Rürup-
Altersvorsorge
kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr und spätestens ab
dem 01. Januar nach dem 85. Geburtstag des Versicherten
ausgezahlt werden und zwar ausschließlich als monatliche
Rentenzahlung. Die Rente wird lebenslang an den
Versicherten ausgezahlt, eine vorzeitige Nutzung durch
Beleihung, Veräußerung oder Vererbung ist in der Regel nicht
möglich. Jedoch kann auf Wunsch des Versicherten zusätzlich eine
Hinterbliebenenversorgung für den Ehepartner sowie eine
Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Aufpreis miteingeschlossen
werden, die Beiträge hierfür dürfen jedoch 50 % des Gesamt-beitrages nicht übersteigen.
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